Auf Bums folgt Frieden
Eine der grossen Fragen unserer Zeit handelt davon wofür man eigentlich Militär braucht, im Unterschied dazu, wofür man es mißbraucht. Extrem vereinfacht sind Militärs - als Personenkreis verstanden - diejenigen welchen sich darum kümmern den Frieden zu sichern. Es sei davon auszugehen, sie in aller Regel selber wenig Lust zum Kriegspielen verspüren, wer setzt sich schon gerne der Gefahr aus sein Leben zu verlieren. Wenig könnte unproduktiver sein, jedes mal neu anfangen zu müssen ist nicht zwingend jeder Mann's Sache.
Bezogen auf das deutsche Land darf nicht vergessen werden einen Umstand gesondert zu betrachten, bzw mit einem grossen Unfug aufzuräumen der seit Jahren an Propaganda durch die Meden geistert. Immer wieder hört man den Quatsch die Deutschen eine Parlamentsarmee hätten. Nichts könnte mehr von der Wahrheit entfernt sein, als die Behauptung das Parlament über ihre Einsätze zu entscheiden hätte; was im übrigen die Verantwortlichkeit derjenigen Einsätze die stattgefunden haben nur umso deutlicher hervorhebt. Die Realität des Wortlauts des Grundgesetzes, was wieder genau nicht die Verfassung meint, ist simpel. So hat das Parlament eine einzige Befugnis wenn es um den militärischen Komplex geht, nämlich die Feststellung des Verteidigungsfalls. Und nur dann, sprich wenn es ihn beschlossen hat, erhält der Bundeskanzler den Oberbefehl. In allen anderen Fällen hat weiter der Verteidigungsminister mit einer Ausnahme die Kommandogewalt. Sollte der V-Fall implizit eingetreten sein, zum Beispiel weil die Streitkräfte für Angriff missbraucht wurden, hat nominell der Minister der Verteidigung weiterhin den Befehl, praktisch ist die Armee in einem solchen Szenario allerdings mehr oder minder ohne Oberbefehlshaber.
Wurde der Verteidigungsfall gar nicht verkündet, kann zunächst der Kanzler das Kommando nicht erhalten, der Minister aber schon nichts mehr ausrichten, weil das deutsche Militär trotzdem im Verteidigungsmodus sein muß, zumal alle seine Angehörigen einen Eid auf die Verfassung geschworen haben mußten, sie andernfalls im rechtlichen Paradoxon festgefahren wären. Theoretisch wäre richtig, der Verteidigungsminister trotzdem noch den Oberbefehl inne hat, daß er ihn nicht mehr hat liegt daran, daß ja gerade der Verteidigungsfall besteht in dem er ihn nicht mehr hat. Das hiesse dann zwar eigentlich, der Bundeskanzler ihn haben müsste, nur geht das ebenso nicht, zumindest dann nicht, wenn der ihn, wie geschehen, zum Zweck der Aggression umgangen hat.
Alles andere ist ab dem Moment eine Frage des Wortlauts interner Militärgesetze die Otto-Normal-Bürger normalerweise nicht kennt und die Regierungen der letzten Jahre offensichtlich auch nicht. Faktisch ist die deutsche Armee demnach eine ohne "echten" Oberbefehlshaber; zumindest was Kampfhandlungen im inneren des Landes betrifft, das sie auf Gedeih und Verderb verteidigen muß.
Und irgendwie war ja abzusehen, mal einer käme der dämlich genug wäre das Grundgesetz ad absurdum zu führen.
Bezogen auf das deutsche Land darf nicht vergessen werden einen Umstand gesondert zu betrachten, bzw mit einem grossen Unfug aufzuräumen der seit Jahren an Propaganda durch die Meden geistert. Immer wieder hört man den Quatsch die Deutschen eine Parlamentsarmee hätten. Nichts könnte mehr von der Wahrheit entfernt sein, als die Behauptung das Parlament über ihre Einsätze zu entscheiden hätte; was im übrigen die Verantwortlichkeit derjenigen Einsätze die stattgefunden haben nur umso deutlicher hervorhebt. Die Realität des Wortlauts des Grundgesetzes, was wieder genau nicht die Verfassung meint, ist simpel. So hat das Parlament eine einzige Befugnis wenn es um den militärischen Komplex geht, nämlich die Feststellung des Verteidigungsfalls. Und nur dann, sprich wenn es ihn beschlossen hat, erhält der Bundeskanzler den Oberbefehl. In allen anderen Fällen hat weiter der Verteidigungsminister mit einer Ausnahme die Kommandogewalt. Sollte der V-Fall implizit eingetreten sein, zum Beispiel weil die Streitkräfte für Angriff missbraucht wurden, hat nominell der Minister der Verteidigung weiterhin den Befehl, praktisch ist die Armee in einem solchen Szenario allerdings mehr oder minder ohne Oberbefehlshaber.
Wurde der Verteidigungsfall gar nicht verkündet, kann zunächst der Kanzler das Kommando nicht erhalten, der Minister aber schon nichts mehr ausrichten, weil das deutsche Militär trotzdem im Verteidigungsmodus sein muß, zumal alle seine Angehörigen einen Eid auf die Verfassung geschworen haben mußten, sie andernfalls im rechtlichen Paradoxon festgefahren wären. Theoretisch wäre richtig, der Verteidigungsminister trotzdem noch den Oberbefehl inne hat, daß er ihn nicht mehr hat liegt daran, daß ja gerade der Verteidigungsfall besteht in dem er ihn nicht mehr hat. Das hiesse dann zwar eigentlich, der Bundeskanzler ihn haben müsste, nur geht das ebenso nicht, zumindest dann nicht, wenn der ihn, wie geschehen, zum Zweck der Aggression umgangen hat.
Alles andere ist ab dem Moment eine Frage des Wortlauts interner Militärgesetze die Otto-Normal-Bürger normalerweise nicht kennt und die Regierungen der letzten Jahre offensichtlich auch nicht. Faktisch ist die deutsche Armee demnach eine ohne "echten" Oberbefehlshaber; zumindest was Kampfhandlungen im inneren des Landes betrifft, das sie auf Gedeih und Verderb verteidigen muß.
Und irgendwie war ja abzusehen, mal einer käme der dämlich genug wäre das Grundgesetz ad absurdum zu führen.
bnw - 2011/06/15 08:45 - last edited: 2011/05/29 13:41
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