Papiertigerknöllchen aus der Retorte 0x019
Staatsrechtstudien. Seit Roman Herzog spätestens weiss das Land, Richter können im höchsten Amt für den erhalt (aka: die Verteidigung) nützlich sein. Das Bundesverfassungsgericht nämlich, einer maximal hohen beliebtheit frönend, siebzig Prozent pro seinem wirken lassen erkennen, dazu müssen auch solche gehören, die es offensiv entmachten wollen. Wie in zivilisierten Staaten bereits lange üblich, kam es vor kurzem zur einführung eines entsprechenden Apparats, dem die Aufgabe eines Ersatzverfassungsschutzes zukommt, resultierend daraus, die Volksvertreter von heute ohne format über den fernsehschirm trampeln und dabei kleinholz mit dem von Karlsruhe beschützten machen. Immer wieder kommt und kam es zu Attacken auf die hohen Robenträger, immer dann wenn die den Kindergarten zu Berlin maßregeln müssen. Und wenigstens gibt es noch eine Partei - eine quasi-juristische Person, wenn nicht Partei - die sich um das bisschen Demokratie kümmert, das die Deutschen wenigstens hinbekommen. Jedoch, wie dem auch sei, so wider dem text das erwartete, die Katastrophe nochmal widerfährt, tritt ein was im GG steht alleine nicht reicht, die gefahr gebannt zu haben. Wo sie nuckeln darf nichts ruckeln, und wie lustig das für das Volk ist, wenn die Roten die politischen Parteien rügen, für ihren versuch die unterstützung der Konspirativen in Al Qaeda, CIA, ETA und Hartzisten von wegen "Gesetzgeber" absegnen zu lassen, braucht eigentlich gar nicht erklärt werden. Sollten die Parteien einst dem Art 21 die gefolgschaft verweigern dürfen die Richter zumindest mal gar nicht mehr mit denen reden, gerade weil sie eines der höchsten Verfassungsorganen sind. Mindestens drei der fünf versagen die konformität und deshalb ist man dankbar, da zumindest in Karlsruhe noch Profis sind. Fragt doch die Nummer 7 "im Staat", ob sich Herr Voßḱuhle bereit erklärt mitzumachen, was das nachäffen des Kohl/Herzog Tandems wäre. Aber der Herr Gerichtspräsident lehnte ab, und versagte Frau Drohne die Gefälligkeit, doch bitte ihre Alleinherrschaft abzusegnen. Warum nicht wie 1933 machen, Frau Merkel? - fragt amüsant das Publikum ihrer Hinrichtung. Allerdings ging der Personalunion des Führeramtes eine Volksabstimmung voraus, die so im Grundgesetz gar nicht vorgesehen ist. Übrigens ist Frau M nur so etwas wie die Nr 8 oder 9 im Staat. Eigentlich ist sie gar nichts, die Plätze sind reserviert für Staatsfeinde, denen keine echte Repräsentation der Bevölkerung zukommt und zur Begründung gibt's die 18. Die Arroganz der anderen, der Verfassungsfeinde, die noch immer die grösste Unterstützung durch CDU/CSU bekommen, sie ist altbekannt. Es mutet seltsam an, ausgerechnet dieser Haufen Schwachköpfe "christlich-abendländische" Werte für sich vereinnahmt. Die Politik die verantwortlich, junge Frauen oftmals über eine abtreibung überhaupt auch nur nachdenken, war in aller regel geprägt unter schwarz-gelber regierungshoheit. Es ist sagenhaft, aber da kommt ein Gericht daher, muß sich wie ein Schulmeister aufführen, und die getadelten weigern sich das ungenügend zu akzeptieren. Helfen wird es nichts, was und wie die Grundlage des deutschen staates ausgelegt werden müssen, dafür haben wir sie ja, die Damen und Herren deren Vorsitzender die Nr. 4. Daß doch 'unsere' Politiker die Gemeinschaft nicht mehr schützen, das werden die einsehen müssen. Und wenn sie das nicht tun, dann spätestens im knast. Diese ganzen anderen Nummern, was deren Freiheit im ganzen betrifft, egal wie die Merkel, Hochverrat oder Berlusconisierung heissen, darüber entscheidet unwiderruflich das Bundesverfassungsgericht und niemand sonst.
Rheinische Post, Di 5. Mär 2013.
pp. A2. "Die Macht der Verfassungsrichter"
Rheinische Post, Di 5. Mär 2013.
pp. A2. "Die Macht der Verfassungsrichter"
bnw - 2013/10/29 20:00 - last edited: 2013/10/28 17:30
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