bnw - 2008/12/13 22:05

Judgement Day

Idioma del juez por disposición judicial:

bnw - 2008/12/13 22:17

return obj;

Als denn, hohes "Gericht", Beisitzer und andere Anwesende,

wir wollen uns kurz fassen, so sehr denn möglich, dennoch der Schrift beifügen, was zur Verkündung des Spruches unabdingbar. Angeklagt Herr A. Hoffmann(abkz. AH; ausgewiesen durch seiner selbst),
----
Geschäfts-Anschrift:
ARC Solutions GmbH
Annaberger Str. 73
09111 Chemnitz
Tel.: +49 - 371 - 523 19 14
Mob.: +49 - 170 - 28 66 124
--
wohnhaft:
Gustav-Adolf-Str. 45
09116 Chemnitz
Tel.: +49 - 371 - 30 74 94
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der Allein-Schuld schwerster Taten und gesellschaftlicher Vergehen. Einstimmiges Gesamturteil des Weisenrates: schuldig in allen Punkten und im Sinne der Anklage.

Zur Begründung wie folgt. Einzelheiten wurden bereits protokollarisch umfassend festgehalten und verteilt, im weiteren als bekannt und im Sinne der Verhandlung als verstanden angenommen. Halten wir daher im Verlauf grob fest, um dann zum Bericht-Abschluss hin, auf höhere Instanzen zu verweisen.

Es gilt zu summieren, Anklagepunkte samt simpler schuldig-Annotationen, wo für das Verständnis förderlich. Darüberhinaus Kurz-Kommentare wann immer ebenso hilfreich, für letzteres.
--
Ferner. jene Punkte, massgebend für die Anklage als diese, werden in Grobtatbestände klassifiziert, in etwa einen Zeitraum von vier-ein-halb Jahren betreffend; nicht zuletzt des Ausschliessens wiederholter Debatten über singuläre Stichworte wegen. (Einzelpunkte daher siehe "Analysis & Discussions", Stand 'die.quintessenz', 'Aufforderung zur bedingungslosen Kapitulation Herrn Hoffmann's / in Kopie', u.a.)
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Von besonderer Schwere erachtete der Weisenrat in einstimmiger Übereinkunft die fehlende Einsicht auf Seiten AH, während des gesamten Prozesses und zu jedem einzelnen Anklagepunkt, wie seiner hundertprozentig nachgewiesenen selbst zu vertretenen Schuld, was sich auf den Spruch bereits im Textverlauf auswirkt. Weiter hat und hatte die nicht zu erwartende Eingestehung AH's auch zu allen zukünftigen Zeiten, Einfluss auf die Härte der Verurteilung.

Das emotional-rechtliche(und im Übrigen voll gültige) Urteil wurde bereits verkündet, in freier Anlehnung an die zur Ausgangszeit gültige hessische Landes-Verfassung; Ergebnis: Verurteilt zum Tode, Wahl der Mittel nach Reflexion des Weisenrates
freigestellt und variabel, bzw. zur freien Entscheidung gestellt. In Ergänzung dessen diskutiert dieser Bericht Aspekte von Interesse für den zu seiner Zeit stattfindenden zivil-rechtlichen Teil der Prozesskette (in den abschliessenden Absätzen dieses Berichts).

Für diese von Belang en detail, sind nummerierte Grobtatbestände. und wie gelistet. Herr H. wurde befunden als: 1) schuldig des unverantwortlichen Handeln in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der ARC Solutions GmbH(Sitz gemäss Geschäfts-Anschrift; kurz. ARC), darunter: -unzählige Verstösse gegen seine daraus resultierende Verpflichtung Arbeitsplätze zu schaffen, sowie vorhandene abzusichern. -in Kombination des permanenten Vertrauensmissbrauchs an jeglicher Stelle. -unfähig passende Gehalts- und Vergütungsstrukturen zu etablieren, nicht zuletzt ob seiner Pflicht Gewinne zu erzielen. etc. -nicht enden-wollender Zeit- und Ressourcen-Verschwendung

2) voll schuldfähig der fortlaufenden Zerstörung der Arbeitsabläufe innerhalb der ARC, konkret derer seiner Angestellten u.a. durch: -extremst-möglich verfehlte Koordinierung von Einzelverantwortlichkeiten -absichtliche Terrorisierung seiner Untergebenen mit wiederkehrend unqualifizierter Einmischung in deren Belange. (bis hin ins private, anmassende Intervenierungen, sowie versuchte Beeinflussung diesbzgl.) -töricht bis fehlerhafte Pre-Sales Aktivitäten in historischen und aktuellen Fällen, auch und insbesondere aufgrund völliger Unkenntnis des eigenen Unternehmensprofils, wie individueller der ihm zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte.

3) in voller Härte schuldig des Vortäuschens falscher Tatsachen in zahllosen Fällen aus egoistischer Gier und Motivation heraus,
-insbesondere auf diese Weise die Re-Integration b.n.w@ugs bösartigst wie dümmst denkbar sabotierend, somit nicht nachvollziehbar und ohne Aussicht auf Gnade gegen die Interessen der ihm unterstellten Personen handelnd. -erhärtend hinzukommende Fälle von Informations-Verfälschung

4) schuldig der betrügerischen Abrufung von im eigenen Hause nicht erbringbarer Fremddienstleistungen, sowie widerrechtliches Aneignen von Eigentumsrechten, insbesondere aufgrund, -nicht erfolgter, bzw. in bösartiger Absicht zurückgehaltener und unbezahlter Vergütungen solcher. -resultierend daraus, weiter schuldig des Betrugs gegenüber einem Mitglied des Weisenrates, aufgrund der u.U. urkundenfälschenden Manipulation der von letzterem abgeleisteten Arbeitseinsätze und -Aufwände. (es besteht also der dringende Verdacht) -Inkompetenz in allen fachlichen, geschäftlichen und nicht-fachlichen Belangen, wiederum gemäss ff. EP 6)

5) schuldig des absichtlichen Zerstörens von Talent, hauptverantwortlich für das verhinderbare Ausscheiden beispielhafter Einzelpersonen: , hoch-talentierte Informatikerin mit ausgiebiger Erfahrung, freiwillig aus dem Unternehmen geschieden. , hoch-versierte Kauffrau, ehemalige Unternehmensprokuristin, ebenso freiwillig nach diversen 'Auseinandersetzungen' mit AH, dem Unternehmen verloren gegangen. sowie diverser anderer hier nicht weiter genannter Personen, jedoch in den ARC-Aktenbeständen vermutlich peinlichst genau dokumentiert. Darüberhinaus schuldig der Gefährdung des Verbleibs aktueller Talente im Kreisbogen-Umfeld; nicht zuletzt der Hinweis, ob seiner fortgesetzten aktionistischen Zerstörung des Teams als solchen. U.a. durch Torpedierung jeglicher fachlicher Weiterbildung seiner Mitarbeiter (Einzelheiten dazu siehe 'the.winner').

6) schuldig mittels völliger Unfähigkeit, auch der Menschen zu führen, die wirtschaftliche Basis, seiner Mitarbeiter und anderer in den Ruin getrieben zu haben u.a. durch: -komplett fehlgeleitete monetäre Talent- und Aufwandsbewertungen, wie deren Verkauf; somit ebenso schuldig, die wirtschaftliche Basis des Unternehmens neuerlich und zusätzlich ruiniert zu haben. -die besondere Auszeichnung seiner Person, aus Egoismus heraus Humankapital als sein Spielzeug zu betrachten und zu behandeln(siehe hierzu auch EP 2). -Vortäuschung Wissen sein eigen nennen zu dürfen. -'betrügerisches' Verhalten wo immer ihm opportun. -fahrlässige Kommunikation und Korrespondenz 7) schuldig des versuchten Totschlags in einem Fall (für die Härte des Schuldspruchs von gesonderter Bedeutung)

Aufsummierte Bewertung: AH hat durch die Historie hindurch nachweislich keinerlei Talent zu erfolgreichem Management bewiesen; im Gegenteil zeichnete er sich einzig durch völlige Unfähigkeit zu Unternehmertätigkeiten jeglicher Art aus. Zu anderen Zeiten bereits aufkeimende Verdachtsmomente hat er auf hinterhältigste, wie verabscheuungswürdigst unmoralische, Art & Weise zu vertuschen und mittels seinem Charakter zu eigener dreister Lügenkunst zu überspielen gesucht. Insgesamt hat AH mit der ARC-solutions GmbH zum zweiten mal in seiner Laufbahn, und diesmal als allein verantwortlicher Geschäftsführer, ein Unternehmen in die Insolvenz getrieben(auch wenn jene Zweite gegenwärtig noch nicht amtlich sein kann). Schlussfolgerung aus dem hier genannten daher die: AH ist zu vorderster Unternehmensrepräsentanz gänzlich und umfassend ungeeignet; die nicht absehbare Einsicht in seine Verfehlungen, wie auch sein inexistentes Urteilsvermögen, verdeutlichen die Gefahr, welche von seiner Person für die Allgemeinheit und wiederum in ihrer Gänze, ausgeht. Es wird empfohlen, ihn der Zivilgerichtsbarkeit zu überstellen, um ihn somit für seine Straftaten (die zu einem Gut-Teil als unmoralisch empfindbaren Verbrechen gleichkommen) abschliessend zur Rechenschaft zu ziehen.

Dem Zivilgericht abschliessend prognostiziert: Der Beklagte zeigte sich durch die Geschichte als unentwegt uneinsichtiger, unverständiger, wie geschichtsklitternder und opportunistischer Zeitgenosse gegenüber seinen Mitmenschen; darüberhinaus, in jeder Beziehung. Jedoch auch wenn dem so ist, besteht dennoch und Gott sei Dank Hoffnung in die deutsche Justiz an ihrem ehrwürdigsten Punkt. Richtern die aufgrund ehrfahrener, gelernter und verteidigter Unabhängigkeit mehr als nur genügend Urteilsvermögen zuzutrauen ist, welches nötig sein wird, die verantwortenden Wesenszüge Herrn Hoffmann's ohne Zeitverzögerung zu erkennen und zu identifizieren. Es darf darauf gesetzt werden, wie ihn endgültig kein zur Schau gestellter sterbender Schwan vor keiner Gerichtsbarkeit(auch insbesondere der deutschen nicht), der verdienten Strafabgeltung wird entziehen können. Im Gegenteil, je höher das Mass, dessen Extrem hier nicht bekannt, desto mehr,
ihm vergönnt.

Schlusssatz: Schuldig Euer Ehren.
bnw - 2008/12/16 14:57

Enthaltung

bnw - 2008/12/16 15:01

Text

Artikel 21. Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.

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