Dienstag, 30. Juli 2013

Papiertigerknöllchen aus der Retorte 0x017

Unwissenheit schützt vor Kopf ab nicht. Seit Menschen gedenken erdachten sich solche die da nicht dazu gehören wollten, regeln der sorte. Euphemistisch als Todesstrafe bezeichnet, findet man in diversen ländern des erdballs, implikationen dessen und scheinbar legitimierte regularien, zur liquidierung missliebiger Personen, mit denen man anders nicht fertig würde. Erstaunlich war aus deutscher sicht nach dem zweiten weltkrieg jedesmal, wenn es in anderen staaten dazu kam, Menschen von staats wegen getötet wurden, konnte man sich an eigene praxis diesbezüglich schliesslich kaum noch erinnern. All die die es könnten, das erinnern was grausame realität in dem zusammenhang, waren zu spezieller zeit oftmals noch zu tot, als dass sie unterstützend eingreifen könnten gerade die Deutschen in puncto "Todesstrafe" wach zu rütteln. Man höre und staune nämlich, ausgerechnet die Deutschen, seit '49 stets anderswo eintretend dafür, dieser schwachsinn abgeschafft werden muß, haben dieses relikt selber noch in ihren gesetzen enthalten. Irgendwie kam es dazu, Teile des landes, nachdem sie dem teufel gerade mal wieder ins verderben gefolgt waren, weiterhin der meinung waren, man bräuchte unbedingt das mittel der bestrafung mit dem erzwungenen ableben. Mörder müssen ermordet werden, und wenn das nicht, dann doch wenigstens tot geschlagen. So wurde vor kurzem bekannt, was tatsächlich, wortwörtlich und für spezifisch unkonkrete fälle in Hessen bis auf den heutigen tage vorgesehen ist, wie besonders schwere verbrechen zu ahnden sind. Gut, klar, daß manch davon betroffener umso mehr auf rache sinnen wird, fallens man ihn am leben lässt, begreifen auch transatlantisch befreundete Völker äusserst selten. Oder dass man dem verbrechen Herr würde, schliesslich täte es doch abschrecken, und so weiter. Weil eigentlich ist wesentlich schlüssiger, es grundsätzlich Verbrecher waren die sich wähnten zum Henker erkoren zu sein, derlei forderten oder sowieso machten, und mag sein, daß die Anzahl derer auch in Deutschland in den zweistelligen prozentbereich geht. So manches spricht dafür, ausserdem wäre es unter fünfen unmöglich gewesen, die überhaupt ins Parlament reingekommen wären; man bedenke. Es liegt nahe, anzumerken, hinzuweisen, zu unterstreichen oder auf jeden fall zu behaupten, der Tod nur Strafe für den sein kann, der mit dem leben nichts anfangen kann und das waren - wie soeben bewiesen - die, die darauf bestanden die Hinrichtung unverzichtbar sei. Was abgeschafft wurde, ohne dass das Volk explizit darüber abgestimmt hätte, kann wann immer gebraucht auch wieder angeschafft werden und wieder schliesst sich der gedankliche Kreis bis zur Regierung. Was nicht untergehen darf, wenn man über die Todesstrafe im deutschen kontext spricht, ist ein weiteres unscheinbares detail der hessischen verfassung. Solange die nämlich weiterhin eine hessische staatsbürgerschaft vorsieht (aus historischen gründen), wird die exekution im zweifel passieren und der bayerische Ministerpräsident hätte in solch einem fall so oder so, mit oder ohne den 1998 abgeschafften passus zur begnadigung eines so verurteilten, nix dran machen können. Als die Bayern dies per volksabstimmung geändert haben war mit dieser möglichkeit ehedem Schluß. Und wenn man mal genauer nachdenkt, dann könnte man meinen, es sei Dr Kohl gewesen, dem der Artikel 21 aus Hessen aufgefallen ist, der aber drum ahnte, daß wenn es je dazu käme, das deutsche Land wieder in einen krieg gezogen würde, die deutsche Bundeswehr zumindest nachträglich saubere akten hinterlassen muß. Was heisst, jeder Tote den sie verursachte, mit grosser wahrscheinlichkeit denn das ist im fall der fälle leider wohl ihre Aufgabe, und weil man ihn als Staatsfeind enttarnt hat, hätte trotzdem das recht auf ein faires verfahren. Nach lage der dinge. Und wer so bestraft ward, sollte er wieder in dem land geboren werden, soll dann nicht sagen er hätte nicht gewusst was ihn erwartet. Wer schon so blöde ist, in die falle zu tappen, der darf nach deutschem selbstverständnis in gar keinem fall begnadigt werden.

Rheinische Post, 5. Apr 2013.
pp. A4. "In Hessens Verfassung steht noch die Todesstrafe"

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